Wir vertreten die Interessen der selbstständigen Handwerker in den Landkreisen

Bad Kreuznach, Birkenfeld und Rhein-Hunsrück.

März, 2024

 

 

Betriebliche Krankenversicherung

Trumpf im Wettrennen um Fachkräfte

 Mit ihrer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) gibt die SIGNAL IDUNA Betriebsinhabern einen starken Trumpf in die Hand im Wettrennen um qualifizierte Fachkräfte.

 Fachkräfte zu bekommen und zu halten war noch nie ganz einfach. Doch mit Eintreten der geburtenschwachen 1990er-Jahrgänge ins Berufsleben hat sich das Problem insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen verschärft. Wer sich heute für oder gegen einen bestimmten Arbeitgeber entscheidet, fällt seine Entscheidung nicht allein aufgrund des Gehalts. Immer häufiger geben die gebotenen Zusatz- und Sozialleistungen den letzten Ausschlag.

Mit einem Kollektivvertrag über die betriebliche Krankenversicherung lässt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter von einer umfangreichen Gesundheitsvorsorge profitieren. Verschiedene Tarif-Bausteine lassen sich flexibel und bedarfsgerecht miteinander kombinieren: von Vorsorgeleistungen, wie Schutzimpfungen, über Akutleistungen nach Unfällen bis hin zu umfangreichen Leistungen beim Zahnarzt. Die bKV leistet ohne Wartezeit; eine Gesundheitsprüfung entfällt. Arbeitnehmer haben außerdem die Möglichkeit, gegen eigenen Beitrag den Versicherungsschutz für sich und ihre Angehörigen um weitere Leistungsbausteine zu erweitern.

Die bKV überzeugt auch durch den geringen Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber. Über das Arbeitgeberportal der SIGNAL IDUNA lassen sich die Kollektivverträge und die mitversicherten Mitarbeiter einfach und sicher verwalten. Zudem entsteht für den Arbeitgeber auch kein Mehraufwand, wenn ein Arbeitnehmer seine bKV in Anspruch nimmt: Die Abrechnung erfolgt direkt und datensicher zwischen dem Versicherungsunternehmen und  dem Versicherten. Darüber hinaus garantiert die SIGNAL IDUNA über die gesamte Vertragslaufzeit stabile Beiträge, was die Planungssicherheit für den Betrieb erhöht.

Arbeitnehmer müssen den Beitrag zur arbeitgeberfinanzierten bKV versteuern und darauf Sozialabgaben entrichten, denn die Prämie gilt steuerlich als Barlohn. Allerdings: Es bleibt deutlich mehr vom Brutto, als wenn sich ein Beschäftigter für den gleichen Beitrag selbst krankenzusatzversichern würde. Der Betrieb wiederum hat verschiedene Möglichkeiten, der Steuer- und Sozialabgabenpflicht nachzukommen. Ob für den Arbeitgeber aber die Individual- oder Pauschalbesteuerung oder auch eine Nettolohnvereinbarung vorteilhafter ist, sollte er in einem Gespräch mit seinem Fachberater und seinem Steuerberater erörtern.

Weitere Informationen gibt es beispielsweise online unter www.belegschaftsversorgung.de oder wenden Sie sich direkt vertrauensvoll an den Spezialisten Belegschaftsversorgung der SIGNAL IDUNA, Herrn Craig Starkey, E-Mail: craig.starkey@signal-iduna.de.

Signal Iduna
Stadtwerke
Voba
SPK
Stiftung KSK RH
OIE AG
myApp24