Der Prüfungsausschuß
Im Prüfungsausschuss sind mindestens drei Personen, jeweils ein/e Vertreter/in
- der Arbeitgeber
- der Arbeitnehmer
- der Berufsschule
Sie bewerten die Prüfungsleistungen gemeinsam
Aufgabenbereich des Prüfungsausschusses
Die Aufgaben eines Prüfungsausschusses sind in der HwO, im BBIG sowie ergänzend in den kammerspezifischen Prüfungsordnungen festgehalten.
Der Prüfungsausschuss hat die in den Prüfungsordnungen formulierten Regelungen umzusetzen.
Er entscheidet über die Zulassung zur Prüfung, beschließt die Prüfungsaufgaben und kümmert sich um die sachgerechte Durchführung der Prüfung. Seine wesentliche Aufgabe jedoch liegt in der Abnahme der Prüfung, das bedeutet die Leistungsstandfeststellung und die Bewertung der erbrachten Prüfungsleistungen einschließlich deren Dokumentation und abschließender Bescheinigung.
Die gemeinsame Reflexion im Nachgang zu einer Prüfung trägt dazu bei, die Prüfungen weiter zu optimieren.