Die Innungsgeschäftsführung macht sich für ihre Mitglieder im Arbeitsrecht stark.
Satzungsgemäß darf die Innung ihre Mitglieder vor dem Arbeitsgericht, gegenüber Arbeitnehmern/Lehrlingen oder gegenüber deren Rechtsanwälten vertreten.
Erforderlich ist dafür eine ausdrückliche schriftliche Vollmacht für die konkrete Rechtsstreitigkeit.
Die Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht gestalten wir für die Mitglieder so kostengünstig wie möglich. In der Regel werden nur Fahrt- und Parkgebühren zum Gericht bzw. sonstige vergleichbare Auslagen in Rechnung gestellt, soweit diese Kosten anfallen.
Wir helfen, beraten und vertreten Sie
|
Folgendes ist zu beachten:
Die Geschäftsstelle behält sich vor, im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens jede rechtliche Vertretung auf Missbrauch des arbeitsrechtlichen Rechtsschutzes zu prüfen und den Rechtsschutz insbesondere dann zu verweigern oder zu entziehen, wenn das Verfahren von Anfang an im Ergebnis offensichtlich aussichtslos ist oder der Bevollmächtigende bewusst unzutreffende Angaben macht oder im Verlaufe des Verfahrens die Innungsmitgliedschaft – gleich aus welchem Grund und in welchem Stadium des Verfahrens – beendet.