Schlichtung

Bei Ärger zwischen Betrieb und Lehrling

Schlichtungsausschuss

Während der Ausbildung können Probleme auftreten.

Ärger mit einem Vorgesetzten oder schlechte Noten in der Berufsschule sind die häufigsten Gründe dafür.

Der Ausschuss zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Lehrlingen (Auszubildende) kann dabei helfen, einen vorzeitigen Abbruch der Ausbildung zu verhindern.

Innungen können einen Schlichtungsausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten gemäß § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtgesetz einrichten. Der Schlichtungsausschuss dient dem Versuch, eine Eskalation eines Streites zwischen Ausbildungsbetrieb und Lehrling in ein Gerichtsverfahren, zu vermeiden.

Im Übrigen ist die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss dem arbeitsgerichtlichen Verfahren zwingend vorgeschaltet, § 111 Abs. 2 Satz 5 ArbGG.

Der Ausschuss wird mit Eingang eines entsprechenden Antrags bei der Geschäftsstelle tätig. Mitglied des Ausschusses ist jeweils ein ehrenamtlich gewählter Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie ehrenamtliche Vorsitzende, der die Sitzung leitet. 

Folgende Innungen haben regelmäßig einen Schlichtungsausschuss eingerichtet:

  • Baugewerks-Innung Rhein-Nahe-Hunsrück
  • Innung Metallhandwerk des Kreises Bad Kreuznach
  • Innung Sanitär-, Heizungs- & Klimatechnik des Kreises Bad Kreuznach
  • Elektroniker-Innung Nahe-Hunsrück
  • Maler- & Lackierer-Innung des Kreises Bad Kreuznach
  • Tischler-Innung des Kreises Bad Kreuznach
  • Kfz-Innung Rhein-Nahe-Hunsrück
  • Metallhandwerks-Innung Nahe-Hunsrück
  • Bäcker-Innung Rhein-Nahe-Hunsrück
  • Fleischer-Innung Rhein-Nahe-Hunsrück
  • Installateur- & Heizungsbauer-Innung Simmern
  • Friseur- & Kosmetiker-Innung Rhein-Nahe-Hunsrück
  • Innung für Land- & Baumaschinentechnik für den Bezirk der HwK Koblenz
  • Maler- & Lackierer-Innung Simmern
  • Tischler-Innung Simmern