Was ist eine Innung?

Eine Innung ist der freiwillige Zusammenschluss von selbstständigen Handwerkern

 Selbständige Handwerker des gleichen Handwerksberufs oder solcher Gewerke, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahe stehen, können zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen und politischen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks zu einer Handwerksinnung zusammentreten.

Struktur und Aufgaben der Innungen sind bundesgesetzlich in der Handwerksordnung geregelt (§§ 52 bis 78 HwO).

Jede Innung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht der örtlich zuständigen Handwerkskammer untersteht.

Innungsmitglieder sind regelmäßig automatisch Mitglied in ihrer Landes- und Bundesinnung (§§ 79 bis 85 HwO).

Innungen verstehen sich als Arbeitgeberverbände. Sie vertreten und fördern die berufsspezifischen Belange und gemeinsamen gewerbliche Interessen ihrer Mitglieder. Auch bei der Lehrlingsausbildung wirken die Innungen entscheidend mit, wenn sie z.B. von der Kammer mit der Abnahme von Prüfungen betraut sind.

Innungen übertragen ihre Geschäftsführung regelmäßig einer Kreishandwerkerschaft (§§ 86 bis 89 HwO), die wiederum die Gesamtinteressen der selbstständigen Handwerker in der Region wahrnimmt. 

Innungsmitglieder können sich ehrenamtlich im Interesse des regionalen Handwerks engagieren, ob als Obermeister, Vorstandsmitglied, Lehrlingswart oder in den unterschiedlichen Innungsausschüssen.

Im Gegensatz zur Pflichtmitgliedschaft bei der Handwerkskammer ist die Mitgliedschaft in einer Innung für den selbstständigen Handwerker freiwillig und kündbar.