Gesellenprüfung

Auf dieser Seite haben wir Ihnen einige Informationen zur Gesellenprüfung zusammengestellt:

Prüfungszeiträume und Anmeldefristen für Gesellenprüfungen

Die Anmeldefrist für die Sommerprüfungen (festgelegter Prüfungszeitraum: Anfang April bis Ende Juli) ist immer der 01. März des Jahres.
Die Anmeldefrist für die Winterprüfungen (festgelegter Prüfungszeitraum: Anfang April bis Ende Juli) ist immer der 01. Oktober des Jahres.

 

Antrag auf Nachteilsausgleich

Sollten bei Ihnen gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, die im Prüfungsverfahren berücksichtigt werden sollen, beantragen Sie einen Nachteilsausgleich mit unten stehendem Antrag. Dieser ist inklusive aller erforderlichen Unterlagen spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Gesellenprüfung einzureichen.

 

Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

Für besonders leistungsstarke Auszubildende besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Ablegung der Gesellenprüfung.

Gem. § 37 HwO kann der Lehrling (Auszubildende) kann nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Dies bedeutet, dass die Leistungen in der Berufsschule und im Betrieb überdurchschnittlich, d.h. mindestens gut sein müssen und alle relevanten Ausbildungsinhalte bis zur Prüfung erworben werden können.

Die vorzeitige Zulassung wird vom Auszubildenden bei der zuständigen Stelle (Innung) mit einem Antragsformular beantragt. Dieses erhalten Sie auf Anfrage bei uns.

Die oben angegebenen Annahmefristen sind zu beachten.

Vor einer Entscheidung der zuständigen Stelle über die vorzeitige Zulassung, müssen der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule gehört werden. Über den Antrag zur vorzeitigen Zulassung entscheidet der Gesellenprüfungsausschuss oder (bei nicht handwerklichen Berufen) die Handwerkskammer. Liegen die Zulassungsvoraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss.

Die Entscheidung wird dem Prüfungsbewerber schriftlich mitgeteilt.

 

Ansprechpartner für Angelegenheiten der Gesellenprüfung

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um Ihre Gesellenprüfung zur Verfügung:

Für den Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker:                                                                          Für alle anderen Ausbildungsberufe:
Tim Florian Frick, Tel. 0671-836 08-15, Mail: tim.frick@khs-rnh.de                                          Alina Muß, Tel. 0671-836 08-18, Mail: muss@khs-rnh.de