Berichtshefte

Berichtshefte für die Ausbildungszeit

Die Berichtshefte für Auszubildende sind über unsere Kreishandwerkerschaft erhältlich.

Telefonisch oder per Mail

Tipp für Betriebe:

Alle ab dem 1. Oktober 2017 abgeschlossenen Ausbildungsverträge müssen die Vereinbarung über die Form (schriftlich oder elektronisch) des Ausbildungsnachweises enthalten (§ 11 BBiG). Bereits bestehende Ausbildungsverträge sowie Ausbildungsverträge, die bis zum 30. September 2017 abgeschlossen werden, sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Tipp für Auszubildende:

Zu den Formalitäten, wie du ein Berichtsheft ordnungsgemäß führst, wird dir dein Ausbildungsbetrieb genaueres sagen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Notiere auf jeder Seite deines Heftes deinen Namen, das Ausbildungsjahr, sowie ein Datum
  • Elektronisch geführte Berichtshefte müssen in Papierform eingereicht werden
  • Die Dokumentation kann manchmal stichwortartig sein
  • Der größte Teil des Berichtsheftes sollte ausformuliert werden
  • Halte auch Lehrinhalte des Berufsschulunterrichtes fest
  • Achte darauf, dass die Dauer einer Tätigkeit aus der Dokumentation hervorgehen sollte
  • Längere Fehlzeiten durch Urlaub oder Krankheit müssen ebenfalls im Berichtsheft erwähnt sein
  • Das Berichtsheft muss regelmäßig von dir und deinem Ausbilder unterschrieben werden
  • Verwende keinen Aktenordner, sondern ein Heft oder eine Mappe