Kleiner Asbestschein

„Kleiner Asbestschein“

Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsarbeiten als integrierter ASI-Lehrgang nach Anlage 4c der TRGS 519

Abbruch, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von asbesthaltigen Produkten dürfen nach der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) nur von Unternehmen ausgeführt werden, die über die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung verfügen und in der Lage sind, Gefahren und erforderliche Schutzmaßnahmen zu beurteilen. Für den Umgang mit asbesthaltigen Produkten ist ein Sachkundenachweis erforderlich, der mit der erfolgreichen Teilnahme am Seminar bescheinigt wird. Das Seminar findet in Zusammenarbeit mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord statt und endet mit einer Prüfung.

Asbest fand in vielen Bereichen Anwendung. Hierzu zählen z. B. Dachplatten, Fassadenplatten, Innenwände, Schornsteine, Abwasserrohre, Lüftungskanäle, Elektroschränke, Blumenkästen, Trennwände oder Ascher. Schulen Sie sich und Ihr Personal, um die täglichen Begegnungen mit dem Gefahrstoff Asbest fachgerecht zu beurteilen und sicher zu bewältigen.

Zielgruppe: Personen, die mit asbesthaltigen Produkten in Berührung kommen:

Handwerker, Bauleiter, SiGeKo, Architekten, Sachverständige uvm.

Voraussetzung: Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Wünschenswert sind zudem Vorkenntnisse im Bereich Bau oder Technik.

Lehrgangsziel: Erfolgreiches Ablegen einer staatlichen Sachkunde-Prüfung, gemäß TRGS 519 Anlage 4c, durch Vermittlung der Inhalte anhand einer praxisnahen Schulung.

Ablauf:

Erster Tag: 09:00 – 18:00 h 10 LE

Zweiter Tag: 09:00 – 15:00 h 7 LE

mit sich anschließender Prüfung

Voraussichtliches Ende: Spätestens 18:00 h

Termine:

  1. + 23. März 2021
  2. + 13. April 2021

Weitere Termine auf Anfrage möglich

Programm

Dauer: 17 Lehreinheiten plus Prüfung vor der Struktur- und Genehmigungsbehörde

 

  1. Eigenschaften und Gesundheitsgefahren – Das Mineral Asbest (1 LE)

– Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten durch Asbest

 

  1. Verwendung von Asbest (2 LE)

– Asbestprodukte und ihre Verwendung

– Erkennen von Asbestzementprodukten; Erkennen von schwach gebundenen Asbestprodukten; Erkennen von sonstigen Asbestprodukten

 

  1. Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement (2 LE)

– Asbestverbot nach der REACH-Verordnung,

Chemikaliensanktionsverordnung

– Chemikaliengesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Landes-Bauordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Abfallgesetz, Gefahrgutrecht (Überblick, Zuordnung zueinander)

– Gefahrstoffverordnung und dazugehörige TRGS, insbesondere TRGS 519

– Betriebssicherheitsverordnung

– Baustellenverordnung

– Persönliche Schutzausrüstung-BV

– ArbStättV und dazugehörige ASR

– ArbmedVV

– TRGS 910

– BG-Vorschriften BGV A 1, BGV C 22

– BG-Regeln BGR A 1, BGR 190, BGR 189, BGR 500,

– BG-Informationen BGI 664, BGI 665, BGI 693

– Regelungen zu Transport und Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

– §§ 9, 130 Ordnungswidrigkeitengesetz, § 14 Strafgesetzbuch

 

  1. Personelle Anforderungen (1 LE)

– Verantwortliche Person

– Aufsichtsführender

– Koordinator nach Nummer 6 TRGS 519

– Fachpersonal; Aus- und Weiterbildung

– betriebliche Arbeitssicherheitsorganisation

 

  1. Sicherheitstechnische Maßnahmen (9 LE)

5.1 Vorbereitende Maßnahmen

– Gefährdungsbeurteilung

– Arbeitsplan, Betriebsanweisung, Unterweisung

– arbeitsmedizinische Vorsorge

– Anzeigen

– Erste Hilfe,

– Persönliche Schutzausrüstung *)

5.2 Baustelleneinrichtung

– Absperren der Baustelle *)

– Sozial- und Sanitärräume

– Absturzsicherungen

– Anforderungen an Gerüste

– Spezifische Sicherheitstechnische Maßnahmen (Abschottung, Einkammerschleusen, Unterdruckhaltung)

5.3 Arbeitsgeräte

– Bearbeitungsgeräte für Asbestzementprodukte *)

– Hebezeuge

– Sauggeräte (Entstauber und Industriestaubsauger) *)

5.4 Abbrucharbeiten

– Bindung von Fasern an der Oberfläche

– zerstörungsfreier Ausbau

– Abbruch asbesthaltiger Bitumina

  • Verfahren
  • Geräte
  • Expositionserwartung
  • Einordnung in Anlehnung an das Ampelmodell nach TRGS 910

– Baustelleninterner Transport und Sammeln auf der Baustelle

5.5 Instandhaltungsarbeiten

– Verfahren

– Geräte

– Expositionserwartung

– Einordnung in Anlehnung an das Ampelmodell nach TRGS 910

5.6 Besondere Maßnahmen bei Asbest in Räumen

– Verfahren

– Geräte

– Expositionserwartung

– Einordnung in Anlehnung an das Ampelmodell nach TRGS 910

5.7 Abschließende Arbeiten

– Prüfen der Unterkonstruktion

– Reinigung

– Freimessung

 

  1. Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen (1 LE)

– Bereitstellung zum Transport (Verpacken)

– Ablagerung/Deponierung

– Andere Verfahren der Abfallbeseitigung

 

  1. Zusammenfassung/Abschlussdiskussion (1 LE)

*) für diese Tätigkeiten ist eine praktische Vorführung vorgesehen

 

  1. Prüfung

Seminargebühren

Die Seminargebühr beträgt 450,00 Euro für Innungsmitglieder

(550,00 Euro für Nicht-Innungsmitglieder)

Zuzüglich Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro.

Zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

 

Gültigkeit 

Die Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren.
Abweichend von Satz 1 behalten Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über  den Abschluss des Fortbildungslehrganges.
Die genauen Regularien entnehmen Sie bitte dem TRGS 519.