Schlichtungsangebot bei Lehrlingsstreit

Streit im Ausbildungsverhältnis?

– Angebot auf Schlichtung durch unsere Innungen

 

Wenn es Streit im Ausbildungsverhältnis gibt, bieten einiger unserer Innungen die außergerichtliche Streitbeilegung gem. § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz an und haben einen entsprechenden Schlichtungsausschuss mit je einem ehrenamtlichen Vorsitzenden, einem Arbeitnehmer- und einen Arbeitgebervertreter besetzt.

Bietet eine im Gerichtsbezirk zuständige Innung das vorgelagerte Schlichtungsverfahren im Lehrlingsstreit an, muss die Durchführung vor der Klageerhebung von den streitenden Parteien zwingend beantragt werden.

Unterlagen zur Schlichtung:

  • unser Musterantrag auf Schlichtunghier,
  • Verfahrensordnung des Ausschusses zur Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten der HwK Koblenz finden Sie hier.

Wenn Sie als Auszubildender oder Ausbildungsbetrieb bedarf an einer Schlichtung haben – z.B. wegen Abmahnung oder Kündigung – wenden Sie sich bitte über die Kreishandwerkerschaft an folgende Innungen:

Namen in alphabetischer Reihenfolge:

  • Baugewerks-Innung Rhein-Nahe-Hunsrück
  • Bäcker-Innung Rhein-Nahe-Hunsrück
  • Edelsteinverarbeitende-Handwerke-Innung Birkenfeld
  • Elektroniker-Innung Birkenfeld
  • Elektroniker-Innung Rhein-Nahe
  • Gold- & Silberschmiede-Innung Idar-Oberstein
  • Innung Metallhandwerk des Kreises Bad Kreuznach
  • Innung für Sanitär-, Heizungs- & Klimatechnik für den Kreis Bad Kreuznach
  • Kfz-Innung Rhein-Nahe-Hunsrück
  • Land- & Baumaschinentechniker-Innung für den Bezirk der HwK Koblenz
  • Maler- & Lackierer-Innung des Kreises Bad Kreuznach
  • Maler- & Lackierer-Innung Simmern
  • Metallhandwerks-Innung Nahe-Hunsrück
  • Sanitär-, Heizungs- & Klimatechniker-Innung des Kreises Birkenfeld
  • Sanitär-, Heizungs- & Klimatechnik-Innung Simmern
  • Tischler-Innung Rhein-Nahe-Hunsrück