Kfz

Anerkannte AU-Werkstätten können über unsere Service GmbH folgende Prüfmarken (Plaketten) beziehen.

  • AU/AUK Nachweissiegel
  • SP-Prüfmarken
  • SP-Nachweissiegel
  • Feinstaubplaketten (grüne KFZ Klebesiegel)
  • GSP/GAP Plaketten

 Allgemeine Information zum QMS

Zur Durchführung von amtlichen Werkstattuntersuchungen/‐prüfungen (Inspektionen) hat der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach DIN EN ISO/IEC 17020 eingerichtet. Das QMS dient der Erfüllung der Rahmenbedingungen für Inspektionen und soll von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert werden. Dies ermöglicht die Erstellung von Inspektionsnachweisen mit Akkreditierungssymbol.

In der Werkstatt des teilnehmenden Betriebes können durchgeführt werden:

Abgasuntersuchungen (AU/AUK)
Sicherheitsprüfungen (SP)
Gasanlagenprüfungen (GAP)

Allgemeine Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung nach QMS

  • der AU-Betrieb ist in der Handwerksrolle als Kfz-Techniker-Meisterbetrieb eingetragen,
  • der/die AU-Verantwortliche ist fachlich und persönlich geeignet,
  • die zur AU erforderlichen Prüf- und Messgeräte, sowie ein entsprechender Prüfraum, stehen zur Verfügung,
  • Aktualität der erforderlichen Sachkenntnisse (AU-Schulung),
  • die entsprechenden Erklärungen gemäß QMS sind zu bescheinigen und der KFZ-Innung einzureichen

Anforderungen, Umsetzung, Rechenbeispiel

Weitere Voraussetzung für eine Teilhabe an dem System mit dem Namen AÜK (Akkreditierte Überprüfung im Kfz-Gewerbe) ist unter anderem die Teilnahme an einer Schulung (Erstunterweisung).

Teilnehmen müssen Inhaber/Geschäftsführer und Verantwortliche Person (künftige Inspektoren) für die AU.

Im Herbst 2020 hat der Kfz-Landesverband Rheinland-Pfalz damit begonnen, solche Online-Schulungen anzubieten.

Nachfolgende PDF-Datei zeigt die Präsentation des KFZ-Verband RLP zum Thema.

Vorsicht: Das Anschauen dieser  PDF ist kein Ersatz für die notwendige Schulung!

 

Eine erfolgreiche Teilnahme wird mit Ausfüllen des Formblatt FB 6.1-2 „Erklärung Teilnahme an webbasierter Schulung/Erstunterweisung“ bescheinigt.

Hinweis zur AU-Schulung

Das Metall- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Koblenz ist eine vom Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks anerkannte AU-Schulungsstätte und führt Prüfungslehrgänge für Katalysator und Dieselfahrzeuge sowie zweitägige Kombi-Kurse für G-Kat und Dieselfahrzeuge durch.

Die Schulung ist spätestens nach 36 Monaten zu wiederholen. Sollten Sie diese Frist versäumen ist eine Erstschulung, anstatt einer Wiederholungsschulung durchzuführen.

Schulungstermine bieten wir auf Nachfrage unter tim.frick@khs-rnh.de regelmäßig an.

Hinweis  Kalibrierung nach DIN ISO 17025

Eine Kalibrierung ist ein Messprozess zur zuverlässigen reproduzierbaren Feststellung und Dokumentation der Abweichung eines Messgerätes in der Messtechnik. Die heutige Kalibrierung darf nicht mit der früheren Prüfgasjustage bei AU-Geräten, die ebenfalls als Kalibrierung bezeichnet wurde, verwechselt werden.

Der wesentliche Unterschied zwischen der Kalibrierung und beispielsweise der Eichung oder Stückprüfung ist die Dokumentation der Rückführbarkeit. Das bedeutet, dass das Messergebnis mit einem Vergleichsgegenstand (Prüfnormal) verglichen wird, der ebenso regelmäßig kalibriert wird. Dies wird in der Dokumentation mit ausgewiesen und das Ergebnis ist deshalb international anerkannt.